top of page

AGB´s

HOLOSAN Digital GmbH

Sieveringer Straße 32A/3
1190 Wien

Firmenbuch: FN 433622 f
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU69666408

Kontakt
​Telefon: +43 6765030848
Telefon: +43 6764425598

Geschäftsführung:

Christof Ruby,
Dozent Johannes Schreyer

Technische Realisierung
digitalzeug.at

Aubachweg 18

4113 St. Martin

kontakt@digitalzeug.at

Datenschutzerklärung

 

Stand: 01.10.2023

1. Geltungsbereich dieser AGB

1. 1
Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz genannt „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte oder Angebote der von der HOLOSAN Digital GmbH betriebenen Online Shops, derzeit abrufbar unter „www.holosan.world/“ (in Hinkunft kurz genannt: „Holosan“) und zwar im B2C (also an Endverbraucher). Holosan schließt somit sämtliche Rechtsgeschäfte ausschließlich auf Grund dieser AGB ab. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn für einzelne Geschäfte schriftlich ausdrücklich auf die Geltung der AGB verzichtet wurde.

1.2
Diese AGB enthalten Bestimmungen, die nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) Geltung besitzen. Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jedermann, der/die nicht Unternehmer ist. Unternehmer/in ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (wie etwa Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002).

1.3
Sofern Holosan mit einem Kunden eine andauernde Geschäftsbeziehung eingeht, so gelten diese 
AGB als Rahmenvereinbarung für diese Geschäftsbeziehung. Widerspricht eine in einem Rechtsgeschäft vereinbarte Bedingung diesen AGB, so ist diese widersprüchliche Bestimmung nur wirksam, wenn ausdrücklich ein Abgehen von diesen AGB vereinbart wird. AGB der Kunden/innen gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Holosan anerkannt wurden.

2. Begriffsbestimmungen
Nachstehend werden einige in diesen AGB verwendeten Begriffe näher definiert:
 

  • a) „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch Holosan, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware.

  • b) „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen Holosan und dem/r Kunden/in zustande gekommene Rechtsgeschäft.


3. Bestellung, Auftrag, Lieferung/Leistung, Rücksendung


3.1
Angebote, Werbeaussendungen oder sonstige Ausschreibungen von Holosan stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Bestellungen an Kunden dar und sind freibleibend und unverbindlich.

3.2
Von Kunden/innen an Holosan gerichtete Bestellungen stellen verbindliche Angebote eines/r Kunden/in zum Vertragsabschluss dar. Sie sind bindend und können vom/von der Kunden/in – vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Vorschriften und des unten geregelten Rücktrittsrechts – nicht widerrufen werden. Nach Prüfung der eingegangenen Bestellung wird Holosan dem/r Kunden/in binnen einer angemessenen Frist nach freier Wahl entweder eine Auftragsbestätigung zukommen lassen oder einem von Holosan beauftragten Versandunternehmen die Warenbestellung zukommen lassen und diesen mit dem Versenden der Ware an den Kunden beauftragen. Stillschweigen des/r Kunden/in oder Holosan ist keinesfalls als Zustimmung oder Annahme eines Angebotes bzw einer Bestellung zu werten.

3.3
Holosan behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen von Kunden/innen abzulehnen. Eine 
Ablehnung der Annahme einer Bestellung kann beispielsweise auf Lieferschwierigkeiten oder andere marktabhängige, von Holosan nicht beeinflussbare Umstände zurückzuführen sein. Allgemein ist Holosan jedoch frei, eine Bestellung ohne Begründung abzulehnen. Ein ausdrücklicher Hinweis an den/die Kunden/in kann dabei unterbleiben. Abgesehen von einem etwaigen Rückforderungsanspruch auf ein bereits bezahltes Entgelt stehen dem/r Kunden/in durch die Nicht-Durchführung keinerlei wie immer gearteten Ansprüche zu.

3.4
Die aus dem Vertragsverhältnis zu Holosan erwachsenden Ansprüche eines/r Kunden/in können nur mit vorheriger Zustimmung der Holosan an eine/n Dritte/n übertragen werden.

3.5
Der/die Kunde/in nimmt zur Kenntnis, dass Abbildungen von Produkten und Waren nicht völlig mit der tatsächlich gelieferten Ware übereinstimmen müssen. Insbesondere Abweichungen infolge einer Weiterentwicklung eines Produktes (zB Materialänderungen) werden vom/von der Kunden/in akzeptiert, sofern die geänderte Eigenschaft nicht ausdrücklich vom/von der Kunden/in bedungen wurde und die Änderung dem/r Kunden/in objektiv nicht zum Nachteil gereicht. Holosan übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in Printmedien, bild und tonunterstützten Werbeaussendungen oder sonstigen Medien bereitgestellten Informationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen ausdrücklich vor. Holosan übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der auf den Webseiten angezeigten Farben mit den tatsächlichen Farben, weil die Farbwiedergabe unter anderem von der Qualität des vom/von der
Kunden/in benutzten Computers oder auch von dem vom/von der Hersteller/in eines Produktes zur Verfügung gestellten Bildmaterial abhängig ist.

3.6
Wünscht ein/e Kunde/in eine vom ursprünglichen Angebot von Holosan abweichende oder eine darüberhinausgehende Vertragserfüllung (Zusatzleistung), schuldet Holosan derartige Sonder- oder Zusatzleistungen nur nach gesonderter ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung. Holosan ist berechtigt, für jede vom ursprünglichen Angebot abweichende Leistungserbringung ein weiteres angemessenes Entgelt zu fordern.

3.7
Die Wahl von Versandart und Versandweg bleibt Holosan vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Verpackung sowie Versand erfolgen von einem von Holosan beauftragten Versandunternehmen. Die Entsorgung der Verpackung hat der/die Kunde/in auf eigene Kosten zu veranlassen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des/r Kunden/in und nur im Auftrag und auf Rechnung des/r Kunden/in abgeschlossen. Eine Haftung von Holosan in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

3.8.
Rücksendungen des Kunden sind stets an das Werk/Lager des von Holosan beauftragten Versandunternehmens per Adresse


HOLOSAN Digital GmbH
Sieveringer Straße 32A/Top 3+4
1190 Wien
ÖSTERREICH

vorzunehmen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen, die hierfür entstehenden Kosten hat der/die Kunde/in stets selber zu tragen.

4. Lieferung
 

4.1
Holosan steht es nach diesen Bedingungen frei, die Bestellung eines/r Kunden/in durch schriftliche Erklärung oder durch Beauftragung eines Versandunternehmens zur Lieferung der bestellten Ware anzunehmen.

4.2
Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung an den/die Kunden/in.

4.3
Holosan ist bemüht, die dem/r Kunden/in angegebenen Liefertermine und Fristen einzuhalten. Die Vereinbarung der Liefertermine und Fristen bedarf jeweils der Schriftform. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des/r Kunden/in verlängern die Lieferfrist angemessen. Verzögert sich die Lieferung jedoch infolge von der Sphäre des/r Kunden/in zuzurechnenden Umständen (zB verspätete Zusendung notwendiger Informationen, Zahlungsverzug) verschiebt sich jedoch der vereinbarte Liefertermin ebenfalls um dieselbe Dauer.

4.4
Für die Einhaltung der Lieferfristen reicht das rechtzeitige Übergeben der Ware an das Versandunternehmen oder nach Versandunmöglichkeit, die Meldung der Versandbereitschaft dem/r Kunden/in gegenüber. 

4.5
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch Holosan setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des/r Kunden/in voraus und dass dieser seinen für den Auftrag wesentlichen Vertrags- und evtl vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt Holosan vorbehalten.

4.6
Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Holosan, insbesondere auch Lieferverzögerungen seitens des von Holosan beauftragten Versandunternehmens und anderer Vorlieferanten berechtigen Holosan dazu, gänzlich vom Vertrag zurückzutreten oder bei bereits erfolgten Teillieferungen wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Für einen Schaden aus derartigen Betriebsstörungen und Ereignissen höherer Gewalt haftet Holosan gegenüber Verbrauchern/innen nur bei grobem Verschulden. Eine 
Haftung gegenüber Unternehmern ist ausgeschlossen.

5.Gefahrenübergang, Annahmeverzug

5.1
In jedem Fall trägt der/die Kunde/in das Transportrisiko. Mit Abgang der Lieferung ab Abgang aus 
dem Werk/Lager des von Holosan beauftragten Versandunternehmens geht die Preisgefahr auf 
den/die Kunden/in über; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung. Der Übergang der Preisgefahr bedeutet: Geht die Ware nach dem Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr ohne Verschulden oder nur auf Grund leichter Fahrlässigkeit von Ho-losan unter, ist der/die Kunde/in deshalb nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.

5.2
Befindet sich der/die Kunde/in im Annahmeverzug, steht es Holosan nach freier Wahl frei, entweder vom Vertrag unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist zurückzutreten, die Ware selbst gegen Verrechnung eines angemessenen und marktüblichen Entgelts einzulagern oder die Ware auf Kosten des/r Kunden/in von einem Dritten einlagern zu lassen.

 

5.3
Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Verzug auf den Kunden über.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1
Die von Holosan im Internet oder in Broschüren etc ausgewiesenen Preise verstehen sich ab Werk bzw Auslieferungslager des von Holosan beauftragten Versandunternehmens als Endpreise.

6.2
Rechnungen der Holosan – auch Teilrechnungen – sind spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Es bleibt Holosan vorbehalten, eingehenden Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach Ermessen von Holosan zu widmen.

6.3
Gerät der/die Kunde/in mit der Bezahlung eines Entgelts um mehr als ein fünftägiges Respiro in Verzug, ist Holosan berechtigt unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem fallen bei Verzug des/r Kunden/in sofort nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (4 % pa gegenüber Verbrauchern/innen) an. Etwaige übliche Mahn- und Inkasso- oder tarifmäßige Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls vom/von der Kunden/in zu bezahlen.

6.4
Wird dem/r Kunden/in gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt oder eine Ratenzahlung gesondert vereinbart, stellt dies keine Hinausschiebung der Fälligkeit dar. Es wird lediglich für die vereinbarte Dauer auf die weitere Betreibung der bereits fälligen Forderung verzichtet. Gerät der/die Kunde/in auch nur mit der Bezahlung einer Rate in Verzug, oder hält er den gestundeten Zahlungstermin nicht ein, ist die gesamte Forderung unverzüglich zzgl Verzugszinsen seit Fälligkeit 
zur Zahlung fällig (Terminsverlust).

6.5
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Kostenvoranschlägen leistet Holosan keine Gewähr.

7. Liefer- und Versandkosten

7.1
Ein von Holosan beauftragtes Versandunternehmen wird die vom/von der Kunden/in bestellten Wa ren im Falle des Zustandekommens eines wirksamen Vertragsverhältnisses vorbehaltlich abwei chender Vereinbarungen an den/die Kunden/in versenden. Die dabei entstehenden Versandkosten sind vom/von der Kunden/in zu tragen.

7.2
Sendet das Transportunternehmen die versendete Ware an Holosan oder das Werk/Lager des von Holosan beauftragten Versandunternehmens zurück, da eine Zustellung an den/die Kunden/in nicht möglich war, trägt der/die Kunde/in die Kosten für den erfolglosen Versand sowie einen allfälligen Versand von Holosan zum Werk/Lager des von Holosan beauftragten Versandunternehmens. 
Der/Die Kunde/in hat Holosan alle jene Schäden zu ersetzten, die Holosan durch den erfolglosen Versand entstanden sind. Eine Haftung seitens Holosan für allfällige Schäden, die dem/r Kunden/in aufgrund des erfolglosen Versandes entstehen, ist ausgeschlossen.

 

7.3
Insbesondere im Falle einer verspäteten Lieferung an den/die Kunden/in hat der/die Kunde/in keinerlei Schadenersatzansprüche gegen Holosan.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1
Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung Holosan gegenüber dem/r Kunden/in aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und  Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von Holosan (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.

8.2
Der/Die Kunde/in darf bis zur Begleichung der Forderung von Holosan über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

8.3
Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der/die Kunde/in die gelieferte Ware pfleglich schonend zu behandeln und die Ware nicht zu verwenden oder zu veräußern.

 

8.4
Wird Vorbehaltsware vom/von der Kunden/in zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für Holosan, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von Holosan über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Holosan nicht gehörenden Waren erwirbt Holosan Miteigentum anteilig im Verhältnis des 
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Im Falle der Veräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den/die Kunden/in an eine/n Dritten geht die Kaufpreisforderung des/r Kunden/in gegen den Dritten bis zur Höhe der Forderung der Holosan gegen den/die Kunden/in auf Holosan über (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

 

8.5
Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der/die Kunde/in auf das Eigentum von Holosan hinzuweisen und muss der/die Kunde/in Holosan unverzüglich die Pfändung oder den sonstigen Zugriff des/r Dritten Holosan schriftlich mitteilen.

8.6
Bei vertragswidrigem Verhalten des/r Kunden/in, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Holosan berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des/r Käufers/in gegen Dritte zu verlangen.

8.7
Bei Zuwiderhandeln des/r Kunden/in gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der/die Kunde/in zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Geltendmachung über diesen Betrag hinausgehender Ansprüche, insbesondere von Schadenersatzansprüchen und insbesondere von Kosten der Exzindierung im Exekutionsverfahren wird durch die vereinbarte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. Handelt es sich beim/bei der Kunden/in nicht um eine/n Verbraucher/in, unterliegt die Vertragsstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Kommt der/die Kunde/in seinen Verpflichtungen nicht nach, oder stellt er/sie seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. Holosan ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehal tungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von Holosan, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem/r Kunden/in auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem/r Kunden/in für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.

 

9. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot

 

9.1
Holosan übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.


9.2
Für den/die Kunden/in im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden (insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen) haftet Holosan nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschul den oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für Holosan tätigen Erfüllungsgehilfen/innen. 
Ausgenommen hiervon sind Personenschäden, für welche Holosan bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) bleiben unberührt.

9.3
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden, insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende und unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferprobleme oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist).

 

9.4
Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädi ger. Schadenersatzforderungen, die später als ein Jahr ab Übergabe festgestellt werden, sind jedenfalls verspätet.
 

9.5
Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Holosan unzulässig.

 

9.6
Bei einem Mangel, der innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware hervorkommt, gilt die gesetzliche Vermutung des § 11 VGG, dass dieser bereits bei Übergabe vorgelegen ist. 
Für einen Mangel nach Ablauf dieses Jahres wird die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des/r Verkäufers/in ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom/von der Kunden/in zu beweisen.

9.7
Sofern Holosan ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. 
Der Inhalt der von Holosan verwendeten Prospekte, technischen Beschreibungen, etc sowie öffentliche Äußerungen, zB in der Werbung, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn es wird ausdrücklich seitens Holosan eine gewisse Eigenschaft der Ware zugestanden. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den/die Kunden/in oder Dritte verursacht wurden.

9.8
Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom/von der Kunden/in strikt zu befolgen.

9.9
Ausdrücklich festgehalten wird, dass Holosan keinerlei bestimmte Funktion, Wirkungsweise oder bestimmte Eigenschaften der Produkte zusichert. 

10. Belehrungen über das Rücktrittsrecht gemäß FAGG

10.1
Ist der/die Kunde/in Verbraucher/in, steht ihm ein Widerrufsrecht für alle im Online-Shop unter www.holosan.world angebotenen Artikel zu (Fern- und Auswärtsgeschäfte – Gesetz, FAGG

bottom of page